Gebäudeansicht des Arbeitsgerichts Darmstadt.

Arbeitsgericht Darmstadt

Hinweise

 

Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten nur in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat.

Termine finden jeden Tag statt. Allerdings bieten unsere Sitzungssäle nur einer begrenzten Anzahl von Zuschauern Platz. Für Besuchergruppen ist es daher zu empfehlen, den Besuch rechtzeitig zu planen und mit dem Gericht abzustimmen. Bitte melden Sie sich hierzu bei der Verwaltung unter

  • Telefon: +49 6151 804 - 1170 oder
  • Telefon: +49 6151 804 - 1050

an.

Weitere Informationen

Informationen über das Arbeitsgericht Darmstadt

Durch Einwurf in den Fristenbriefkasten können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts Sendungen einwerfen, sofern nicht die Einreichung in elektronischer Form vorgeschrieben ist.

Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden. Danach eingehende Sendungen erhalten den Eingangsstempel des nächsten Werktages.

Der Fristenbriefkasten befindet sich rechts vor dem Haupteingang. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Briefannahmestelle der am Steubenplatz 14 ansässigen Gerichte.

Die Geschäftsverteilung beim Arbeitsgericht Darmstadt regelt unter anderem die Verteilung der eingehenden Klagen und sonstigen Anträge. Sie wird durch das Präsidium des Arbeitsgerichts Darmstadt beschlossen und im Geschäftsverteilungsplan dokumentiert.

Von der Veröffentlichung der Anlage 2 zum Geschäftsverteilungsplan wird abgesehen. Die Liste über die Zuteilung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter kann im Gericht eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die Geschäftsverteilung im Laufe des Jahres ändern kann. Die Änderungen werden nicht auf dieser Homepage veröffentlicht.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Arbeitsgerichts richtet sich entweder nach dem Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei oder nach dem Arbeitsort des Arbeitnehmers (§ 48 Abs. 1a ArbGG).

Inhalt des § 48 Abs. 1a ArbGG:

Für die Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Ist ein gewöhnlicher Arbeitsort nicht feststellbar, ist das Arbeitsgericht örtlich zuständig, von dessen Bezirk aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.

Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Darmstadt umfasst die Stadt Darmstadt und folgende Landkreise:

  • Landkreis Darmstadt-Dieburg
  • Odenwaldkreis
  • Kreis Bergstraße
  • Kreis Groß-Gerau (mit Ausnahme der Gemeinde Kelsterbach)

Geschichte, derzeitige Besetzung sowie Informationen zum Gerichtsgebäude.

Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle!

  • Anfahrt mit dem PKW:
    • Aus Richtung A5 und A67:
      Ab der Ausfahrt Darmstadt Stadtmitte auf die B26/Rheinstraße, Richtung Stadtmitte fahren. An der 3. Ampel links in die Hindenburgstraße abbiegen. Die nächstmögliche wieder links in die Mornewegstraße.
    • Aus Richtung B26/Hanau/Dieburg/Aschaffenburg:
      Dem Verlauf der B26 durch Darmstadt folgen. Am Ende der Bleichstraße an der Ampel rechts abbiegen. Die nächstmögliche Straße links in die Mornewegstraße.

      In dem Eckgebäude am Anfang der Mornewegstraße befindet sich das Arbeitsgericht Darmstadt.
       
  • Anfahrt mit der Bahn:
    Ausstieg Darmstadt Hauptbahnhof, Ausgang Ost. Geradeaus über den Platz in die Mornewegstraße (ca. 10 min. Fußweg).
    In dem Eckgebäude am Ende der Mornewegstraße befindet sich das Arbeitsgericht Darmstadt.
  • Parkmöglichkeiten:
    Das Parkdeck des Arbeitsgerichts Darmstadt steht der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
    Auf dem Platz schräg gegenüber befindet sich ein öffentlicher gebührenpflichtiger Parkplatz.Kosten pro halbe Stunde: 0,25 Cent (Angabe ohne Gewähr)

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